Reise-Checkliste

Tipps für Urlaub mit Hund – Reise-Checkliste Reisen für Hund

Wenn Sie hingegen einen ohne Hund Badeurlaub am Meer mit Hotelaufenthalt und Schmoren in der Sonne planen, ist es Ihrem Vierbeiner sicher lieber, wenn Sie ihm einen Platz in einer guten Hundesitterpension suchen. Eine weitere Möglichkeit sind natürlich, dem Hund bekannte Hundesitter, die äußerln gehen, streicheln und das Fressen zubereiten. In diesem Fall haben Sie gleichzeitig die beste Alarmanlage im Hause. Denn: Kein Einbrecher wagt sich in ein Haus mit Hund.

Lange Autofahrten möglichst vermeiden ( Griechenland sollten Sie Ihrem Hund nicht antun..)

Tipp! Transportboxen für Hunde – Reise- & Autozubehör für Hunde »

Lange Autofahrten werden von Hunden auch nicht besonders geschätzt. Wenn’s unbedingt sein muss, folgendes beachten: Alle drei bis vier Stunden eine Pause mit kleinem Spaziergang einlegen. Wasser genügend bereitstellen. Kein Fressen am Tag der Reise. Beim Tierarzt Naturheilmittel abholen, die den Hund etwas beruhigen. Niemals den Hund im geschlossenen Auto alleine lassen – Hundebox fürs Auto – die Sonne wandert und bald ist kein Schatten mehr über dem Auto.

Die Reise-Checkliste für den Urlaub mit Hund

Vor der Reise:

  • Mit dem Tierarzt Reisepläne besprechen und alle erforderlichen Medikamente besorgen
  • Zeckenprophylaxe/Herzwurmprophylaxe
  • Grenzpapiere besorgen
  • Tier im Ferienquartier, Campingplatz usw. genehmigen lassen
  • Tierfreundliche Etappen einplanen, evtl. Zwischenübernachtungen vorsehen
  • Evtl. mit Anzeigen in Fachzeitschriften Leute suchen, die gute Reisetipps für den geplanten Urlaub geben können
  • Reisezubehör, Futter, Streu kaufen
  • Tierpension begutachten
  • Sitter suchen und einladen und über
    alles unterrichten

Im Gepäck:

  • Impfpass/ Grenzpapiere
  • Versicherungsnummer/ Anschrift der Haftpflicht
  • Tickets
  • Transportkorb
  • Maulkorb
  • Leine
  • Adress-Schild (evtl. auch mit Urlaubsanschrift und mit jeweiligen Reise-Zeitraum)
  • Frisches Trinkwasser in der Flasche und Wassernapf
  • Plastiktüte und Schaufel
  • Futter, Leckereien, Kauknochen
  • Dosenöffner
  • Bürste, Kamm
  • Spielzeug
  • Handtuch
  • Sonnenschutz und Sonnencreme
  • Körbchen/Decke

Erste-Hilfe-Set

Wer im Notfall anfangen muss, Verbandszeug o.ä. zu suchen, macht sich un­nötig Stress. Schneller und sicherer ist unser Erste-Hilfe-Set. Denn in dieser praktischen Reißverschluss-Nylontasche ist die Notfallausrüstung für Ihren Liebling sicher verpackt und immer griffbereit. Damit helfen Sie Ihrem Liebling sicher und schnell!

Erste-Hilfe-Set bestehend aus:
• 1 Wundkompresse
• 1 Verbandspäckchen
• 1 Fixierbinde
• 1 Heftpflasterspule
• 2 Alkoholtupfer
• 1 Einwegspritze, 20 ml
• 1 Paar Latexhandschuhe
• 1 Floh- und Läusekamm
• 1 Pinzette
• 1 Zeckenzange
• 1 Maulschlaufe

Die Reiseapotheke:

  • Seine Medizin
  • Mittel gegen Reisekrankheit / Beruhigungsmittel
  • Antibiotika
  • Mittel gegen Durchfall (z.B. Kohletabletten)
  • Wundspray/ Desinfektionsmittel (z.B. Jod, Mercurochrom)
  • Augen- und Ohrentropfen
  • Augentücher (z.B. Fresh Guy) zum Reinigen der Augen
  • Floh- und Zeckenhalsband
  • Gaze, Verbandsmaterial

Pflicht bei Reisen ins Ausland

Der EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt. Seit Oktober 2004 müssen Haustiere wie Hund, Katze, Frettchen bei Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz vor Tollwut. Die Tollwutimpfung ist im Pass einzutragen und gilt je nach Impfstoff nach den Angaben des Herstellers bis zu drei Jahren.

Einen Sonderfall nehmen übergangsweise Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich ein. Für fünf Jahre dürfen sie ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut, wie Blutuntersuchung auf Antikörper, und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.

Die EU-Bestimmungen gelten auch für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.

Den Haustier-Ausweis können alle ermächtigten Tierärzte im Bereich der EU ausstellen und führen, unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres.

Im Heimtierausweis ist eingetragen:

  • Der Halter des Tieres mit Adresse
  • Optional ein Photo des Tieres
  • Name, Art, Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum (sofern vorhanden) und Fellkleid
  • Microchipnummer und Datum der Implantation mit Implantationsstelle. Bis auf weiteres reicht auch eine Tätowiernummer: Nummer der Tätowierung und Datum.
  • Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und dem ermächtigten Tierarzt.

Tragetasche Smart Bag

Rucksack, Tragetasche und Bauchrucksack in einem. Gepolsterte Soft-Schultergurte und Rückenteil gewährleisten auch über lange Strecken einen optimalen Tragekomfort. Das Tier sitzt sicher und geschützt im Tascheninnenraum. Aus stabilem Neopren-Nylonmix mit reflektierenden Sicherheitsstreifen für mehr Sicherheit bei Dunkelheit. Gitternetze sorgen für eine gute Luftzirkulation. Smart Bag überzeugt auch im Auto. Einfach den Sicherheitsgurt durch die zwei vorhandenen Rückenschlaufen ziehen und schon kann es los gehen. Mit Fronttasche, Pet-ID-Card und Halsbandarretierung.

Der Hunderucksack bis 6 kg

Maße: 44 x 32cm

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Einreisebestimmung für Ferien mit Hund in Deutschland

Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt ! Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.  Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus. Einfuhr im Ausland erworbener Tiere Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.

Ferien-mit-Hund und der ABC-Hundeshop wünscht allen Vierbeinern  schöne und erholsamen Urlaub mit Herrchen und Frauchen